Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

  • kalogoinvertiertbgfertig.png
  • Über uns
    • Team
    • Qualitätssicherung
      • Iso-Zertifizierung
      • Ö-Cert
      • Marke Elternbildung
    • AGB
  • Beratung
    • Psychosoziale Beratung
  • Treffpunkte
    • Graz
    • Regional
  • Ferienangebote
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Kontakt
  • E-Mail
  • facebook
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • A: Standardfarben
  • A: Gelb auf Schwarz
  • A: Schwarz auf Gelb
  • A: Weiss auf Blau
  • A: Blau auf Weiss
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • A: Standardfarben
  • A: Gelb auf Schwarz
  • A: Schwarz auf Gelb
  • A: Weiss auf Blau
  • A: Blau auf Weiss
  • E-Mail
  • facebook
Hauptmenü ein-/ausblenden
Hauptmenü:
  • kalogoinvertiertbgfertig.png
  • Über uns
    • Team
    • Qualitätssicherung
      • Iso-Zertifizierung
      • Ö-Cert
      • Marke Elternbildung
    • AGB
  • Beratung
    • Psychosoziale Beratung
  • Treffpunkte
    • Graz
    • Regional
  • Ferienangebote
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Kontakt

Inhalt:
AUSGEBUCHT

Familientankstelle Döbriach für finanziell benachteiligte Familien

Familientankstelle Kinderfreunde Falkencamp Döbriach am Millstättersee von 24. - 30. August 2025

pixabay

Inklusive Vollpension, Unterbringung & öffentlicher Anreise (aus den Landshauptstädten) für alleinerziehende und ihre minderjährigen Kinder.

Anmeldung nur nach vorhergehender Überprüfung der Teilnahmevoraussetzungen durch das Projekt Alleinerziehende (alleinerziehende@graz-seckau.at).

Unterbringung und Durchführung durch das Kinderfreunde Falkencamp Döbriach.

Gefördert werden Personen, die

  • ledig, verwitwet, dauernd getrennt oder geschieden sind,
  • und mit einem oder mehreren leiblichen oder Pflege-/Adoptiv-Kindern unter 19 Jahren in einem Haushalt leben
  • und den Haushalt für sich und das Kind/die Kinder überwiegend allein bestreiten müssen.

Als Förderbewerber:innen kommen in Betracht:

  • Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder solchen Personen gleichgestellt sind und Familienbeihilfe beziehen
  • Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
  • Inhaber:innen einer Rot-Weiß-Rot-Plus-Karte
  • Subsidiär Schutzberechtigte, lt. Richtlinie 2011/95/EU

Förderwerber:innen sind nur dann förderwürdig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung liegt der Hauptwohnsitz des erziehungsberechtigten Elternteils und des Kindes in Österreich
  • Der Antragsteller und das Kind müssen an der gleichen Adresse hauptwohnsitzgemeldet sein und zusammenwohnen
  • Die antragstellende Person bezieht Einkünfte, die der Einkommenssteuer in Österreich unterliegen oder erhält Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung.                     
  • Das Haushalts-Netto-Einkommen darf folgende Grenzen nicht überschreiten:
    • 1 Elternteil + 1 Kind:     EUR 2.044,-- 
    • 1 Elternteil + 2 Kinder: EUR 2.516,--
    • 1 Elternteil + 3 Kinder: EUR 2.988,--
  • Bei der Einkommensberechnung sind Alimente und Unterhaltsvorschuss einzurechnen, Familienbeihilfe, Pflegegeld und Kinderabsetzbetrag zählen nicht zum Einkommen.
  • Das Haushalts-Netto-Einkommen darf die Beträge nicht um mehr als EUR 100,-- überschreiten und bezieht sich auf die letzten drei Kalendermonate vor der Antragstellung.
zurück
Downloads
  • Familientankstelle.PNG

nach oben springen
Diözese Graz-Seckau

Projekt Alleinerziehende
Kirchengasse 4/2
8010 Graz

Tel: 0316/8041-898
E-Mail: alleinerziehende@graz-seckau.at

 

www.ka.graz-seckau.at

  • Impressum
  • Datenschutz
  Anmelden
nach oben springen